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Istanbul-Konvention

Bereits 2011 wurde das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ausgearbeitet. Mittlerweile haben 34 Staaten dieses Menschenrechtsabkommen ratifiziert. Auch die Türkei (2014) und Deutschland (2018) haben den Vertrag unterschrieben, ratifiziert und in Kraft treten lassen.

Das Institut für Menschenrechte formuliert die Ziele und Inhalte folgendermaßen:

„Die Konvention verfolgt unter anderem die Ziele, Betroffene vor Gewalt zu schützen, einen Beitrag zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zu leisten und mit umfassenden politischen und sonstigen Maßnahmen den Rahmen für die Gewährleistung von Schutz und Unterstützung der Betroffenen sowie der Strafverfolgung der Täter und Täterinnen zu schaffen (Artikel 1). Um einen umfassenden Ansatz bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu gewährleisten, umfasst der Konventionstext alle Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen – körperliche, seelische und sexuelle Gewalt -, aber auch Stalking, Genitalverstümmelung und Zwangsverheiratung. Dabei wird der Begriff Gewalt weit gefasst und als eine Menschenrechtsverletzung sowie eine Form der Diskriminierung der Frau definiert, die alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt umfasst, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen (Artikel 3). Einen besonderen Fokus legt die Konvention auf häusliche Gewalt und schließt hier betroffene Männer und Kinder mit ein (Artikel 2). Das Übereinkommen verpflichtet die Staaten zu umfassenden Maßnahmen in allen Bereichen, von der Prävention (Kapitel III), über Unterstützungsangebote (Kapitel IV) bis hin zum Straf-, Zivil- und Ausländerrecht (Kapitel V, VI, VII).“

Quelle: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/frauenrechte/istanbul...

Täglich könnten wir mit Nachrichten über Frauenmorde auf der ganzen Welt konfrontiert werden. Allein in Istanbul gab es laut der türkischen Plattform „Wir werden Frauenmorde stoppen!“ im Mai 2020 21 bestätigte Femizide, von der Dunkelziffer ganz zu schweigen. Doch auch in Deutschland berichtet der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe von wöchentlich etwa 3 Femiziden.

Wir brauchen also Initiativen wie diese, die sich aktiv für Aufklärung bezüglich der Gewalt gegen Frauen einsetzen und somit unsere Gesellschaft für diese Strukturen in unserer Gesellschaft sensibilisieren. Wir brauchen das damit verbundene Engagement, sich für die Anerkennung und Durchsetzung der allgemeinen Menschenrechte einzusetzen.

Viele Autorinnen widmen sich dem Themenkomplex Gewalt an Frauen (wobei die Intersektionalität von Diskriminierung nicht außer Acht gelassen werden sollte). Stil und Narrativ der Romane, sowie der gesellschaftspolitische Kontext der Autorinnen selbst, können dabei unterschiedlicher nicht sein. Was sie eint, sind die gewaltvollen Erfahrungen von Frauen auf der ganzen Welt, sowie die Fähigkeit, diese in Literatur zu übersetzen. Literatur, die als humanistischer Appell für Menschlichkeit lesbar ist und ihre Wirkung auf unsere „außersprachliche“ Wirklichkeit zu entfalten vermag!

 

Eine (unvollständige) Auswahl von Romanen/Erzählungen/Kurzgeschichten zu diesem Thema möchten wir Ihnen hiermit ans Herz legen:

Shafak, Elif: Unerhörte Stimmen

Navai, Ramita: Stadt der Lügen

Dangarembga, Tsitsi: Aufbrechen

Sharif, Manal al-: Losfahren

Ernaux, Annie: Erinnerungen eines Mädchens

Miller, Madeline: Ich bin Circe

Toews, Miriam: Die Aussprache

Sagte Sie. 17 Erzählungen über Sex und Macht

Arimah, Lesley Nneka: Was es bedeutet, wenn ein Mann Himmel fällt

Sowie das Sachbuch:

Christina Clemm: AktenEinsicht. Geschichten von Frauen und Gewalt

 

Weiterführende Links:

https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/

http://kadincinayetlerinidurduracagiz.net/uber-uns

Zur Lage in der Türkei:

https://www.dw.com/de/t%C3%BCrkei-ein-neuer-frauenmord-ein-altes-problem...

Zur Lage in Deutschland:

https://www.mdr.de/nachrichten/politik/gesellschaft/mord-an-frauen-femiz...